Coronavirus – Massnahmen der Landeskirche

virus-4835301_1920 (Foto: pixabay.com / free picture)
Die aktuelle Situation rund um den Coronavirus betrifft auch die Kirchen stark.
Bei uns kommen in Gottesdienst, Unterricht und Seelsorge Menschen zusammen, was die Ansteckungsgefahr grundsätzlich erhöht. Viele Menschen sind verunsichert.
Stand: 20. Dezember 12.00 Uhr

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die verschärften Pandemie-Massnahmen, resp. die Ausweitung der Zertifikatspflicht bekanntgegeben. Diese gelten ab Montag, 20. Dezember 2021 und sind voraussichtlich befristet bis zum 24. Januar 2022. Im Zentrum steht eine Ausweitung der Zertifikats-Pflicht für Personen ab 16 Jahren.

Gottesdienste und Abdankungen
Weiterhin bleiben religiöse Veranstaltungen von der Zertifikatspflicht bis maximal 50 Personen ausgenommen. Ab 50 Personen gilt neu die Zertifikatspflicht mit 2G-Regel (Covid-Zertifikat mit Impf- oder Genesungsnachweis).

Gottesdienste bis 50 Personen ohne Zertifikatspflicht:
• Es gelten die bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen sowie eine Maskenpflicht. Zudem sind die Kontaktdaten zu erheben. Hierzu sind aktiv Mitwirkende (Pfarrpersonen, Musizierende, Chöre etc.) mitzuzählen. Diese Bestimmungen gelten auch für Abdankungen.

Gottesdienste ab 50 Personen mit Zertifikatspflicht:
• Neu gilt bei zertifikatspflichtigen Gottesdiensten und Abdankungen die 2G-Regel, d.h. an Gottesdiensten im Innenbereich, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, müssen die Teilnehmenden ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können, das eine Impfung oder eine Genesung nachweist (ausser Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre). Es gilt Maskenpflicht.

Weitere Veranstaltungen
Die 2G-Regel (Covid-Zertifikat mit Impf- oder Genesungsnachweis) gilt neu für alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen und es besteht wie bei den Gottesdiensten trotz Zertifikat eine Maskenpflicht.

Konsumation
Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in Innenräumen nur mit 2G-Zertifikat erlaubt. Wenn die Teilnehmenden zusätzlich über ein Test-Zertifikat verfügen, entfällt die Sitzpflicht. Findet die Konsumation draussen statt, sind die Abstände einzuhalten und wirksame Abschrankungen aufzustellen, sofern keine Zertifikatspflicht verfügt wurde.

Arbeitsplatz
Die bisherige Homeoffice-Empfehlung wurde zu einer Homeoffice-Pflicht verschärft. Sofern es möglich ist, sollten die Mitarbeitenden ins Homeoffice zurückkehren.

Grundsätzlich könnten Anlässe und Gottesdienst der 2G+-Regel unterstellt werden, d.h. es werden nur Personen zugelassen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorwiesen können oder ihr Impf- bzw. Genesungszertifikat nicht älter als vier Monate ist. Es müssten in diesem Fall keine Masken getragen werden.
Der Kirchenrat empfiehlt seinen Kirchgemeinden allerdings nicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um die Hürden für eine Teilnahme gerade in der Weihnachtszeit nicht nochmals zu erhöhen und das Einlass-Prozedere zu verkomplizieren.

Der kantonale Kirchenrat überprüft die Situation laufend und informiert, wenn sich die Situation verändert.

KANTONALER KIRCHENRAT
Pfr. Sebastian Dolll, Präsident