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Es gelten die Reglemente über die Raumbenützung der Kirchgemeinde wo vorhanden. In Einzelfällen eintscheidet der Kirchenrat auf Gesuch hin. Massgeblich ist die schrifliche Bestätigung des Kirchenrates.
Die Mühle am Diesbachfall und das Zentrum Turm sind seperat geregelt, siehe "Links" zur Homepage
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