Grenzverletzungen
Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus nimmt ihre Verantwortung ernst. Sie steht ein für den Schutz der Würde und der körperlichen, psychischen, sexuellen und spirituellen Integrität aller Menschen, die für die Glarner Kirche arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Schutzkonzept
Die Landeskirche verfügt über ein Schutzkonzept Grenzverletzungen mit hohen Standards. Dieses umfasst unter anderem die Elemente
- Verhaltensgrundsätze zum Schutz der persönlichen Integrität
- Periodische Schulungen für Mitarbeitende und Behörden
- Klare Rollen und Aufgaben in Kirchgemeinden und auf Ebene Landeskirche
- Vertrauenspersonen als Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen
Vertrauenspersonen der Landeskirche bei Grenzverletzungen
Pfr. Daniel Zubler
Kantonsspital, 8750 Glarus
055 646 40 10
Susanne Zobrist-Trümpy
Diggen 7, 8753 Mollis
055 612 37 57
Die Vertrauenspersonen unterstehen der Verschwiegenheit und stehen den Ratsuchenden unterstützend und kostenlos zur Verfügung.
Kantonsspital, 8750 Glarus
055 646 40 10
Susanne Zobrist-Trümpy
Diggen 7, 8753 Mollis
055 612 37 57
Die Vertrauenspersonen unterstehen der Verschwiegenheit und stehen den Ratsuchenden unterstützend und kostenlos zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Kirchenverfassung
Art. 50 Aufgaben
Der kantonale Kirchenrat leitet die Evangelisch-Reformierte Landeskirche, vollzieht die Gesetze und Beschlüsse der Synode und vertritt die Landeskirche nach aussen.
Kirchenordnung
Art. 218b Schutz der persönlichen Integrität
Der kantonale Kirchenrat erlässt «Verhaltensgrundsätze zum Schutz der persönlichen Integrität im Bereich der kirchlichen Tätigkeit».
Verfügung kantonaler Kirchenrat
7/O/2 Verhaltensgrundsätze zum Schutz der persönlichen Integrität
Art. 50 Aufgaben
Der kantonale Kirchenrat leitet die Evangelisch-Reformierte Landeskirche, vollzieht die Gesetze und Beschlüsse der Synode und vertritt die Landeskirche nach aussen.
Kirchenordnung
Art. 218b Schutz der persönlichen Integrität
Der kantonale Kirchenrat erlässt «Verhaltensgrundsätze zum Schutz der persönlichen Integrität im Bereich der kirchlichen Tätigkeit».
Verfügung kantonaler Kirchenrat
7/O/2 Verhaltensgrundsätze zum Schutz der persönlichen Integrität
Opferberatung Kanton Glarus
Die Opferberatung ist da für Erwachsene und Minderjährige, die durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind. Ausgebildete Fachpersonen unterstützen Sie und unterstehen der Schweigepflicht. Die Beratung erfolgt kostenlos und auf Wunsch anonym.
Weitere Informationen unter nachfolgendem Link:
» Opferberatungsstelle des Kantons Glarus (Departement Volkswirtschaft und Inneres)
Weitere Informationen unter nachfolgendem Link:
» Opferberatungsstelle des Kantons Glarus (Departement Volkswirtschaft und Inneres)