Obligatorische Kollekten ohne festgesetztes Datum (Institutionen 2.1 – 2.4)
Nachfolgend sind die Werke der Kollektenliste 2024 mit den entsprechenden Beschreibungen und Kontoangaben aufgeführt.
2.1 – ALOJOB Beratung, Begleitung, Arbeitsvermittlung
Der ALOJOB ist eine Beratungs- und Arbeitsvermittlungsstelle für langzeitarbeitslose und ausgesteuerte Frauen und Männer, mit Wohnsitz im Kanton Glarus. Der ALOJOB arbeitet mit verschiedenen Akteuren wie Ärzten, Behörden und weiteren Fachstellen zusammen. Im ALOJOB wird Jobcoaching, Beratung bei der Stellensuche in Einzelgesprächen, Begleitung beim Wiedereinstieg oder bei einer Neu-Orientierung, Schreibwerkstatt für Bewerbungen und allgemeine Korrespondenz und Jobcoaching angeboten. Der ALOJOB vermittelt stunden- oder tageweise Arbeit. Die Tagesstruktur kann so beibehalten werden, gleichzeitig lernen die Betroffenen verschiedene Arbeitsbereiche kennen und bleiben flexibel für den späteren Arbeitsmarkt. Der ALOJOB ist eine 1994 von der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Glarus gegründete Fachstelle und wird seit 2018 als Verein geführt. Finanzieller Hauptträger ist nach wie vor die Reformierte Landeskirche, unterstützt von der Katholischen Landeskirche sowie dem Kanton, Gönnern und Spendern. Er ist konfessionell und politisch neutral, alle Dienstleistungen sind unentgeltlich.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des ALOJOB abrufbar:
» www.alo-job.ch
Bankverbindung:
ALOJOB
Mühleareal 27
8762 Schwanden
Glarner Kantonalbank, 8750 Glarus
IBAN CH56 0077 3000 5596 4517 0
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «ALOJOB» angeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des ALOJOB abrufbar:
» www.alo-job.ch
Bankverbindung:
ALOJOB
Mühleareal 27
8762 Schwanden
Glarner Kantonalbank, 8750 Glarus
IBAN CH56 0077 3000 5596 4517 0
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «ALOJOB» angeben.
2.2 – Schuldenberatung Glarnerland
Die Schuldenberatung Glarnerland berät im Kanton Glarus wohnhafte, natürliche Personen in einer drohenden oder bestehenden Überschuldung, ungeachtet der Nationalität und Religion. Sie bietet Hilfe an und fördert die Selbsthilfe. Sie unterstützt sozial tätige Institutionen bei der Durchführung von Schuldenberatungen und Schuldensanierungen. Sie befasst sich mit Schuldenprävention zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf die Zusammenhänge von Konsumverhalten und Überschuldung. Die Verschuldungssituation von Jugendlichen und Erwachsenen im Kanton Glarus entwickelt sich analog zu den gesamtschweizerischen Tendenzen. Glarner Sozialinstitutionen wie die Sozialen Dienste oder die Pro-Werke verfügen nur über eingeschränkte Ressourcen für erfolgreiche und effiziente Schuldenberatungen und Schuldensanierungen. Deshalb gründete die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Glarus am 29. September 2005 den Verein Fachstelle für Schuldenfragen Glarus, dessen Schuldenberatungsstelle Anfang 2006 ihre Arbeit aufnahm. Seit 1. Januar 2015 treten Verein und Beratungsstelle als Schuldenberatung Glarnerland auf.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Schuldenberatung Glarnerland abrufbar:
» www.sbgl.ch
Bankverbindung:
Schuldenberatung Glarnerland
Mühleareal 27
8762 Schwanden
GRB Glarner Regionalbank
IBAN CH48 0680 7042 0182 3030 5
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Schuldenberatung Glarnerland» angeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Schuldenberatung Glarnerland abrufbar:
» www.sbgl.ch
Bankverbindung:
Schuldenberatung Glarnerland
Mühleareal 27
8762 Schwanden
GRB Glarner Regionalbank
IBAN CH48 0680 7042 0182 3030 5
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Schuldenberatung Glarnerland» angeben.
2.3 – helppoint
Der helppoint ist der Sozialdienst der Kaufmännischen Berufsfachschule (KBS), der Gewerblich-Industriellen Berufsfachschule (GIB), des Glarner Brückenangebotes (GBA) und des Bildungszentrums Gesundheit & Soziales Kanton Glarus (BZGS). Beim helppoint finden Lernende kostenlose Unterstützung und Beratung bei persönlichen oder familiären Problemen, bei schulischen Schwierigkeiten, bei finanziellen Fragen, bei gesundheitlichen Problemen, bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Suchtproblematik und bei gesundheitlichen Fragen. Der helppoint richtet sich in erster Linie an Lernende, ist aber auch Ansprechperson für Lehrende oder Eltern. Die Beteiligten suchen gemeinsam nach Lösungen und koordinieren bei Bedarf zwischen den Institutionen, Lehrbetrieben oder Lehrenden. Alle Anfragen unterstehen der Schweigepflicht. Der helppoint ist ein Projekt der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Glarus. Finanzielle Trägerschaften sind zurzeit die Reformierte Landeskirche, die Katholische Landeskirche, die Glarner Gemeinnützigen sowie der Kanton Glarus.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des helppoint abrufbar:
» www.helppoint-gl.ch
Bankverbindung:
helppoint
c/o Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus
Wiesli 7
8750 Glarus
IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4 (Vermerk: Spende helppoint)
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «helppoint» angeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des helppoint abrufbar:
» www.helppoint-gl.ch
Bankverbindung:
helppoint
c/o Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus
Wiesli 7
8750 Glarus
IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4 (Vermerk: Spende helppoint)
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «helppoint» angeben.
2.4 – Pfarramt für Menschen mit Behinderung
Das Pfarramt für Menschen mit Behinderung leistet Seelsorge, Beratung und Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige. Zudem erteilt die Amtsinhaberin am Heilpädagogischen Zentrum Glarnerland den kirchlichen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler.
Bisher hat die Hans Heinrich Heer-Stiftung das Pfarramt finanziell getragen. Mit dem Wegfall dieser Finanzierung hat die Evangelisch-Reformierte Landeskirche mit der direkten Verrechnung der erbrachten Leistungen einen neuen Weg für die Mittelbeschaffung gefunden. Trotzdem ist das Pfarramt auf zusätzliche Mittel wie Spenden und Kollekten angewiesen.
Kontaktdaten zum Pfarramt für Menschen mit Behinderung sind auf der Homepage der Landeskirche abrufbar:
» www.ref-gl.ch/pfarraemter
Bankverbindung:
Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus
Wiesli 7
8750 Glarus
IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Pfarramt für Menschen mit Behinderung» angeben.
Bisher hat die Hans Heinrich Heer-Stiftung das Pfarramt finanziell getragen. Mit dem Wegfall dieser Finanzierung hat die Evangelisch-Reformierte Landeskirche mit der direkten Verrechnung der erbrachten Leistungen einen neuen Weg für die Mittelbeschaffung gefunden. Trotzdem ist das Pfarramt auf zusätzliche Mittel wie Spenden und Kollekten angewiesen.
Kontaktdaten zum Pfarramt für Menschen mit Behinderung sind auf der Homepage der Landeskirche abrufbar:
» www.ref-gl.ch/pfarraemter
Bankverbindung:
Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus
Wiesli 7
8750 Glarus
IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4
Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Pfarramt für Menschen mit Behinderung» angeben.