Empfohlene Kollekten (Institutionen 3.1 – 3.6)

Nachfolgend sind die Werke der Kollektenliste 2023 mit den entsprechenden Beschreibungen und Kontoangaben aufgeführt.

3.1 – Bäuerliches Sorgentelefon

Das bäuerliche Sorgentelefon ist ein Hilfsangebot für Bäuerinnen, Bauern und ihre Angehörigen sowie alle anderen in der Landwirtschaft tätigen Menschen in schwierigen Situationen. Die Beraterinnen und Berater auf der anderen Seite des Telefons sind oder waren selbst Bäuerinnen oder Bauern oder kennen die besonderen Verhältnisse der Landwirtschaft aus eigener Erfahrung. Die Beratungen erfolgen nur über das Telefon. Der Kontakt bleibt anonym – absolute Diskretion ist gewährleistet.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des bäuerlichen Sorgentelefons abrufbar:
» www.baeuerliches-sorgentelefon.ch

Bankverbindung:
Sorgentelefon für Bäuerinnen, Bauern und ihre Angehörigen
3550 Langnau i. E.
IBAN CH39 0900 0000 6932 6407 0

3.2 – Menzihuus Filzbach

Arbeiten, Lernen und Wohnen in einer wunderschönen Umgebung ermöglichen im Menzihuus eine neue Lebensqualität für Frauen und Männer in schwierigen Lebenssituationen. Die sozialtherapeutischen Angebote des Menzihuus stehen Menschen mit psychischen, leicht geistig und leicht körperlich bedingten Beeinträchtigungen und für Menschen mit einer Suchtproblematik offen. Die vielfältigen Werkstätten, auch im Seminarhotel Lihn, bilden das Rückgrat des Menzihuus und ermöglichen 26 Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und/oder Suchtproblematik eine sinnstiftende Tagesstruktur. Ergänzend stehen 16 Wohnplätze im Wohnhaus, in Aussenwohngruppen und Einzelwohnungen zur Verfügung. Das Arbeiten und Wohnen findet mit Selbstbestimmung und möglichst hoher Autonomie statt.

Weitere Informationen sind auf der Homepage vom Menzihuus Filzbach abrufbar:
» www.menzihuus.ch

Bankverbindung:
Menzihuus
Panoramastrasse 25
8757 Filzbach
IBAN CH23 0900 0000 8704 0013 2

3.3 – Glarnersteg

Die Glarner Stiftung für Menschen mit Behinderung führt im Auftrag des Kantons verschiedene Einrichtungen, in denen Frauen und Männer mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung arbeiten und wohnen können. Laut den Richtlinien des Kantons Glarus hat der Glarnersteg den Auftrag, den Menschen mit Beeinträchtigung die bestmögliche soziale Integration und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Ziel ist es, an verschiedenen Orten im Glarnerland mit Lebens- und Arbeitsgemeinschaften günstige Bedingungen zu schaffen, damit Menschen mit einer Beeinträchtigung von der Bevölkerung akzeptiert und aufgenommen werden. Mit Anlässen wie dem Weihnachtsmarkt, mit Betriebsführungen und einem eigenen Laden pflegt der Glarnersteg den Kontakt zur Öffentlichkeit.
Bedürfnisse wie alle andern. Für Menschen mit Behinderungen sollen Lebensformen offen stehen, die sie so weit wie möglich in die Gesellschaft integrieren. Was sie auf Grund ihrer Einschränkung an Unterstützung brauchen, ist selbstverständlich und in diesem Sinne «normal».

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Glarnerstegs abrufbar:
» www.glarnersteg.ch

Bankverbindung:
Glarnersteg
Mühleareal 19
8762 Schwanden
IBAN CH20 0900 0000 8700 4439 0

3.4 – Verein Teen Challenge Schweiz

Der Verein Teen Challenge Schweiz arbeitet seit 1971 mit Menschen am Rande der Gesellschaft.
Durch Wohn-, Arbeits- und Integrationsangebote werden Menschen begleitet und gefördert sowie mentale Stabilität, emotionale Ausgeglichenheit, soziale Integration, körperliche Gesundheit und geistliche Lebendigkeit angestrebt.

Weitere Informationen sind auf der Homepage von Teen Challenge Schweiz abrufbar:
» www.teenchallenge.ch

Bankverbindung:
Teen Challenge Schweiz
Kirchweg 86
8750 Glarus
IBAN CH09 0900 0000 8001 7655 5

3.5 – Verein Joyning Glarnerland

Der Verein Joyning Glarnerland wurde am 21. Oktober 2009 als Verein Pro Juventute gegründet und ging aus dem ehemaligen Bezirk Glarus der Stiftung Pro Juventute Schweiz hervor, welcher während Jahrzehnten im Kanton Glarus für die Interessen von Kindern und Jugendlichen aktiv war. Vor 2009 wurden fast ausschliesslich nationale Angebote der Stiftung Pro Juventute umgesetzt, zum Beispiel die Elternbriefe, welche der Verein Pro Juventute Glarnerland frisch gebackenen Eltern im ersten und zweiten Lebensjahr ihres Kindes schenkt oder das nationale Telefon 147, die Beratungshotline für Kinder und Jugendliche. Von diesen beiden Angeboten profitieren die Kinder und Jugendlichen des Kantons nach wie vor. Seit der Vereinsgründung hat sich der Vorstand der Pro Juventute Glarnerland respektive dem heutigen Verein Joyning Glarnerland damit auseinandergesetzt, die Angebote den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Eltern anzupassen. Die Angebote werden regelmässig überprüft und das Angebot erweitert. So sind im Verlauf der letzten neun Jahre zahlreiche Projekte entstanden, welche von der Glarner Bevölkerung rege genutzt werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage von Joyning Glarnerland abrufbar:
» www.joyning-gl.ch

Bankverbindung:
Joyning Glarnerland
Hauptstrasse 70
8775 Hätzingen
CH32 0680 7016 0461 0200 2

3.6 – Verein Tagesfamilien Glarnerland

Der Verein Tagesfamilien Glarnerland setzt sich zum Wohl des Kindes und der Familie für eine qualifizierte, individuelle und familienergänzende Kinderbetreuung ein. Er vermittelt und begleitet Betreuungsplätze in Tagesfamilien im Kanton Glarus.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Vereins Tagesfamilien Glarnerland abrufbar:
» www.tagesfamilien-glarnerland.ch

Bankverbindung:
Geschäftsstelle Tagesfamilien Glarnerland
Hintere Villastrasse 4
8755 Ennenda
Raiffeisen Glarnerland, 8752 Näfels
IBAN CH02 8103 1000 0043 9436 7