Obligatorische Kollekten mit festgesetztem Datum (Institutionen 1.1 – 1.4)

Nachfolgend sind die Werke der Kollektenliste 2024 mit den entsprechenden Beschreibungen und Kontoangaben aufgeführt.

1.1 – Fridolinskollekte 2024 (1. Sonntag im März)

Jedes Jahr am 6. März ist Fridolinstag. Die Fridolinskollekte wird jeweils am ersten Sonntag im März oder einem benachbarten Sonntag erhoben. Sie kommt Projekten oder Institutionen mit sozialem Charakter zugute, die in besonderer Weise Starthilfe, Förderung und Unterstützung brauchen. Immer wieder geht es neben der materiellen Hilfe auch um ein Zeichen der Ermutigung an die damit engagierten Personen.

Die Fridolinskollekte 2024 der Evangelisch-Reformierten Landeskirche wird dem Verein Krankenbegleitung Glarnerland zugutekommen.

Der Verein begleitet und unterstützt kranke, einsame und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen. Er ist politisch und konfessionell unabhängig und begleitet Menschen ungeachtet ihrer religiösen, politischen und ethnischen Herkunft. Der Verein Krankenbegleitung Glarnerland ist am 1. Oktober 2023 aus der Fusion der drei Vereine «Krankenbegleitung Glarus und Glarus Nord», «Krankenbegleitgruppe Schwanden und Umgebung» und «Krankenbegleitgruppe Glarner Hinterland» entstanden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Vereins abrufbar:
» www.krabegl.ch

Bankverbindung:
Verein Krankenbegleitung Glarnerland
Glarner Kantonalbank
IBAN CH45 0077 3801 0347 0050 0

Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus,
IBAN CH27 0900 0000 8700 1885 0. Bitte Zahlungsvermerk «Fridolinskollekte 2024» angeben.

1.2 – Flüchtlingsbatzen des HEKS (Flüchtlingssonntag im Juni)

Die Kollekte für den Flüchtlingsbatzen des HEKS wird jeweils am Schweizerischen Flüchtlingstag im Juni erhoben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des HEKS abrufbar:
» www.heks.ch

Bankverbindung:
HEKS Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz
Seminarstrasse 28
8042 Zürich
IBAN CH37 0900 0000 8000 1115 1

Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Flüchtlingsbatzen HEKS» angeben.

1.3 – Reformationskollekte (Reformationssonntag)

Die Protestantische Solidarität Schweiz (PSS) fördert Orte des Glaubens in der Diaspora. Die Mittel dazu werden jedes Jahr am Reformationssonntag, dem ersten Sonntag im November, in einer von der PSS organisierten schweizweiten Kollekte gesammelt.

Die Protestantische Solidarität besteht seit 1843. Sie ist ein Netzwerk von Hilfsvereinen und Mitgliedkirchen der EKS. Bis 2018 war die PSS als eigenständiger Verein organisiert. Seit Anfang 2019 ist sie eine Konferenz der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Protestantischen Solidarität Schweiz abrufbar:
» www.pss-sps.ch

Bankverbindung:
Protestantische Solidarität Schweiz
c/o Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS
Sulgenauweg 26
3001 Bern
IBAN CH02 0079 0016 5817 6976 9

Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Reformationskollekte» angeben.

1.4. – Konfirmandengabe (vor oder am Palmsonntag)

Die Protestantische Solidarität Schweiz (PSS) besteht seit 1843. Sie ist ein Netzwerk von Hilfsvereinen und Mitgliedkirchen der EKS. Bis 2018 war die PSS als eigenständiger Verein organisiert. Seit Anfang 2019 ist sie eine Konferenz der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS).

Neben der Förderung der Glaubensorte unterstützt die Protestantische Solidarität mit der Konfirmandengabe Projekte für Kinder und Jugendliche vorwiegend im Ausland.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Protestantischen Solidarität Schweiz abrufbar:
» www.pss-sps.ch

Bankverbindung:
Protestantische Solidarität Schweiz
c/o Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS
Sulgenauweg 26
3001 Bern
IBAN CH02 0079 0016 5817 6976 9

Obligatorische Kollektenerhebung der Kirchgemeinden:
Bitte überweisen Sie die Kollekte an die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Glarus, IBAN CH83 0900 0000 8700 4073 4. Bitte Zahlungsvermerk «Konfirmandengabe» angeben.